Städtebau
Der Vorschlag den Neubau des Gemeindehauses als Vordergebäude zur Vervollständigung der urbanen Struktur folgt dem Prinzip der Ortsbausatzung. Das Kinderhaus als Hinterhaus nutzt die introvertierte Geborgenheit des Blockinnenbereiches. Um die gewachsene Stadtstruktur zu vervollständigen sowie die Proportionen der benachbarten Bebauung zu respektieren, wurde der Neubau in Gemeindehaus und Zusatzgebäude gegliedert. In der bestehenden städtebaulichen Morphologie, übernehmen die Gebäudezwischenräume
hauptsächlich die Funktion der Erschließung. In Anlehnung daran wurde dieGebäudefuge des Neubaus als Eingang definiert
Freiräume
Der Übergang vom Öffentlichen zum geborgenen Aussenraum des Kinderhauses erfolgt abgestuft: öffentlicher Straßenraum - urbaner Vorplatz - Freibereich des Gemeindehauses abgetrennt zum Vorplatz - geschützter Freiraum des Kinderhauses.
Das Gemeindehaus
Der Gemeindesaal im Erdgeschoss ist teilbar, mit Zugang zu dem Freibereich der tagsüber dem Kinderhaus zur Verfügung steht und der Holzerrasse entlang der Ostfassade. Ein akustisch abgeschlossener Raum für Veranstaltungen und Seminare, mit direktem Zugang über das Foyer, wird im 1. Obergeschoss vorgeschlagen. Die Gruppen- und Jugendräume befinden sich im 2. und 3. Obergeschoss mit Loggien zum begrünten
Hofbereich.
Um das Gemeindehaus offener und attraktiver zu gestalten, um Begegnungen zu fördern, schlagen wir als zusätzliche Nutzung im Dachgeschoss eine Bibliothek vor. Die Belichtung erfolgt durch verglaste Dachflächen, deren Verschattung über die Solaranlage sowie Reflexionsgitter im Scheibenzwischenraum der Verglasung erfolgt.